Gerhard Seelhorst Rechtsanwalt
Partner
Rechtsanwalt Seelhorst studierte nach seiner Ausbildung zum Reserveoffizier und Abschluss einer Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Deutschen Bank Rechtswissenschaften an der Universität Bonn und absolvierte sein Referendariat am Landgericht Bonn.
Seine Anwaltstätigkeit nahm er im Jahre 1997 in unserer Kanzlei auf und ist seit 2003 Partner unserer Sozietät.
Er berät und vertritt Mandanten in allen Bereichen des Arbeitsrechts und des Immobilienrechts. Im Rahmen seiner mehr als 20-jährigen Tätigkeit als Vertragsanwalt des Kölner Haus-und Grundbesitzervereins von 1888, vertritt er vornehmlich die Interessen von Vermietern und Wohnungseigentümergemeinschaften, deren einzelnen Mitgliedern und Verwaltern.
Im Arbeitsrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Seelhorst Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen.
Im Rahmen seines ehrenamtlichen Engagements war er in gemeinnützigen Organisationen tätig, unter anderem als Vorstandsvorsitzender des Kölner Tierschutzvereins von 1868 und als Vorstandsmitglied des ASV Köln e.V..
Karriere
seit 2006
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
seit 2002
Fachanwalt für Arbeitsrecht
1997
Zulassung als Rechtsanwalt
Fachanwaltschaften
- Arbeitsrecht
- Miet- und Wohnungseigentumsrecht