Rechtsanwalt Arbeitsrecht in Köln
Arbeitsverhältnisse stellen bei der Mehrzahl der Menschen die Existenzgrundlage für ihr Leben und für ihre Arbeitgeber mit der Tätigkeit ihrer Arbeitnehmer regelmäßig eine der relevanten Grundlagen des Unternehmenserfolges dar. Das Arbeitsrecht ist hierbei ein komplexes Rechtsgebiet, dass sich in ständiger Entwicklung befindet und vielfältig durch das europäische Recht beeinflusst und bestimmt wird.
Wir beraten und vertreten Sie umfangreich und kompetent durch unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht zu allen Fragen rund um das Thema Arbeit. Von der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses, über den Abschluss der Arbeitsverträge, bei Rechtsfragen im Rahmen der Durchführung des Arbeitsverhältnisses und bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen stehen wir Ihnen bei allen Fragen zur Seite. Vorbeugende Beratung hilft hierbei im Idealfall gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Lässt sich im Einzelfall eine solche allerdings nicht vermeiden, liegt eine unserer Stärken in der gerichtlichen Durchsetzung ihrer Interessen. Wir sind für Sie da!
Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln
Leistungen unserer Anwälte für Arbeitgeber im Überblick
Wir beraten und vertreten sie als Arbeitgeber bei allen Fragestellungen rund um die Anbahnung des Arbeitsverhältnisses, den Abschluss von Arbeitsverträgen, den Rechtsfragen während der Durchführung des Arbeitsverhältnisses und, wenn eine Beendigung von Arbeitsverhältnissen notwendig wird. Die außergerichtliche Beratung und Vertragsgestaltung und die Durchsetzung/Abwehr von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis fallen ebenso in unseren Kernaufgabenbereich wie die gerichtliche Vertretung.
- Abmahnungen richtig und gerichtsfest aussprechen
- Erstellung und Gestaltung von Arbeitsverträgen (Teilzeit, Vollzeit, besondere Vertragstypen)
- Befristete Arbeitsverträge, Probezeitregelungen
- Rechtssichere Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags
- Arbeitszeugnis, die richtige Zeugnissprache
- Ausbildung, Betriebsordnung
- Entgeltregelungen
- Dienstwagen, geldwerte Vorteile
- Kündigung (ordentlich, außerordentlich, rechtssicher)
- Vertretung in Kündigungsschutzverfahren
- Mitarbeiterführung
- Mutterschutz & Elternzeit
- Schutz besonderer Mitarbeiter
- Fremdpersonaleinsatz: Arbeitnehmerüberlassung, Dienst- und Werkvertrag
- Fragen zu Betriebsübergang und Unternehmensfortführung“
Leistungen unserer Anwälte für Arbeitnehmer im Überblick
Wir beraten und vertreten Sie als Arbeitnehmer/in beim Abschluss von Arbeitsverträgen, Problemen bei der Durchführung des Arbeitsverhältnisses in der Auseinandersetzung mit Ihrem Arbeitgeber und insbesondere auch dann, wenn sie durch ihren Arbeitgeber mit einer Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses konfrontiert werden. Eine unserer Stärken liegt im letztgenannten Fall in der gerichtlichen Vertretung ihrer Interessen.
- Vertretung bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung, Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag
- Kündigungsschutzverfahren, Anspruch auf Zahlung einer Abfindung
- Vorruhestand, Altersteilzeit
- Entwurf und Planung flexibler Arbeitszeitmodelle
- Streitigkeiten um Lohn- und Gehaltszahlungen
- Streitigkeiten um Sonderzahlungen wie Boni, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, betriebliche Übung
- Prüfen von Arbeitszeugnissen
- Vereinbarung einer variablen Vergütung
- Urlaubsanspruch
- Vertragsgestaltung für Arbeitnehmer, Führungskräfte und Organe (Geschäftsführer und Vorstände)
Unsere Leistungen im Kollektivarbeitsrecht
Wir vertreten Arbeitgeber und Betriebsräte außergerichtlich, in der Einigungsstelle oder im gerichtlichen Verfahren bei allen Fragestellungen und Regelungen, die die kollektive Mitbestimmung betreffen.
- Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Arbeitgebern und Betriebsräten hinsichtlich der Rechte und Pflichten aus dem Betriebsverfassungsgesetz
- Beratung zu allen mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten, insbesondere zu den wichtigen Mitbestimmungsrechten Arbeitszeit, Entlohnungsgrundsätzen und Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen (EDV, IT), Durchsetzung betriebsverfassungsrechtlicher Ansprüche
- Begleitung und Verhandlungen in der Einigungsstelle
- Gestaltung von Betriebsvereinbarungen und Regelungsabreden
- Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
- Beteiligung des Betriebsrats bei allgemeinen personellen Angelegenheiten