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Ihre Rechtsanwälte und Fachanwälte in Köln Knabben Schmitz Seelhorst & Partner

Rechtsanwalt Verkehrsrecht in Köln

Knabben Schmitz Seelhorst & Partner
Verkehrsrecht
 

Ihre Rechtsanwälte für Verkehrsrecht in Köln

Ausnahmslos jeder Mensch nimmt am Straßenverkehr teil und ist daher irgendwann einmal an Situationen beteiligt, die eine rechtliche Beratung, Vertretung oder Verteidigung erforderlich erscheinen lassen.

Wir beraten und vertreten Sie gewissenhaft und kompetent durch unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht zu allen Fragen rund um das Thema Verkehr. Neben der Unfallschadenregulierung, der Beratung und Vertretung im Bereich des Autokauf-und-Gewährleistungsrechts und der Verteidigung in Verkehrsstraf- und -ordnungswidrigkeitenverfahren beraten und vertreten wir Sie auch hinsichtlich sämtlicher Fragen die sich rund um die Fahrerlaubnis ergeben.

Was machen unsere Anwälte im Verkehrsrecht?



Leistungen unserer Rechtsanwälte für Verkehrszivilrecht

Wir beraten und vertreten Sie als Unfallbeteiligte im Rahmen der ihnen zustehenden Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Nach gemeinsamer Aufarbeitung des Sachverhalts gehört es zunächst zu unserem Aufgabenfeld, auf Grundlage des Unfallhergangs die Haftungslage zu klären. Sodann prüfen wir sämtliche infrage kommenden Schadenspositionen, um den Ihnen entstandenen Schaden umfassend und vollständig geltend machen zu können. Hierzu zählen insbesondere:

  • Fahrzeugschaden
  • Nutzungsausfall oder Mietwagen
  • Sachverständigenkosten
  • Wertminderung
  • Schmerzensgeldanspruch
  • Verdienstausfallschaden
  • Haushaltsführungsschaden
  • Behandlungskosten
  • Heilmittelzuzahlungen etc.

Darüber hinaus beraten und vertreten wir Sie als Autohändler oder Autokäufer bei allen Fragestellungen rund um den Kaufvertrag und die sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten.

Leistungen unserer Rechtsanwälte für Verkehrsstraf- und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht

Die früher Inanspruchnahme eines Verteidigers ist immer ratsam, um über dem nur diesem zu gewährende Akteneinsicht sich auf den Wissensstand der ermittelnden Behörde bringen zu können und aus dieser Perspektive heraus eine sachgerechte Entscheidung über die weitere Vorgehensweise treffen zu können. Selbst auf den Zeugenfragebogen hin sollte bereits der Verteidiger konsultiert werden, um sich über mögliche Konsequenzen je nach Umgang mit diesem zumindest beraten zu lassen. Insbesondere können sich neben fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen auch versicherungsvertragliche Folgen ergeben, sodass auch Fragen zu einem möglichen Regress der Kfz Haftpflichtversicherung geklärt werden sollten.

Wir beraten, vertreten und insbesondere verteidigen Sie bei jeglichem verkehrsrechtlichen Vorwurf. Im Einzelnen gehören hierzu u.a. folgende:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Abstandsunterschreitung
  • Verstoß gegen § 24a Abs. 2 StVG (Cannabis, Amphetamine o. ä.)
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB
  • Nötigung, § 240 StGB
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, § 315b StGB
  • Straßenverkehrsgefährdung, § 315c StGB
  • Illegale Autorennen, § 315d StGB
  • Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB
  • Rotlichtverstoß
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis, § 21 StVG
  • Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, § 6 PflVersG
  • Vorfahrtsverstoß

Leistungen unserer Rechtsanwälte für Recht der Fahrerlaubnis

Wir beraten und vertreten sie als Fahrerlaubnisinhaber oder Anwärter auf eine Fahrerlaubnis hinsichtlich sämtlicher Fragestellungen, die sich bezogen auf den Erhalt oder den Erwerb einer Fahrerlaubnis ergeben können. Im Einzelnen sind dies Fragestellungen im Bereich von:

  • Überprüfung der Kraftfahreignung wegen vorangegangener Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Alkohol, Drogen oder Medikamenten
  • Überprüfung der Kraftfahreignung aufgrund von Anhaltspunkten für gesundheitliche Beeinträchtigungen, Erkrankungen o. ä.
  • Fahrerlaubnis auf Probe
  • Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar
  • Fahrerlaubnisentziehung wegen Erreichens von 8 oder mehr Punkten im FAER
  • Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse
  • Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse etc.